Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DyneForge UG (haftungsbeschränkt)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der DyneForge UG (haftungsbeschränkt), Konstanz, Deutschland (nachfolgend "DyneForge"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Marketing-, Digital- und AI-Dienstleistungen.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DyneForge ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. DyneForge erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
(4) Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelvertrag, in einem Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsüberblick
(1) DyneForge erbringt Marketing-, Digital- und AI-Automatisierungsdienstleistungen für inhabergeführte Dienstleistungsunternehmen im DACH-Raum. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, insbesondere aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.
(2) Zu den typischen Leistungsbereichen gehören insbesondere:
a) Smart Stack System – Aufbau von Marketing-Infrastruktur: Angebot Stack, Infrastruktur Stack, Visibility Stack, Intelligence Stack;
b) Webdesign und Landingpage-Entwicklung zum Zweck der Leadgenerierung;
c) Google Ads – Planung, Einrichtung und Verwaltung von bezahlten Suchanzeigen und Display-Kampagnen;
d) Meta Ads – Planung, Einrichtung und Verwaltung von bezahlten Werbekampagnen auf Facebook und Instagram;
e) E-Mail-Marketing – Aufbau und Betrieb von E-Mail-Kampagnen, Automationssequenzen und Newsletter-Systemen;
f) Creative Design – Gestaltung von Werbemitteln, Social-Media-Creatives, Grafiken und digitalen Marketingmaterialien;
g) AI-Automatisierung – Einrichtung von KI-gestützten Agenten, Chatbots, Sprachassistenten und Content-Erstellungssystemen.
(3) DyneForge schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse wie Umsatzsteigerungen, Leadanzahlen oder Conversionraten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelvertrag vereinbart. Die Leistungen von DyneForge stellen Dienstleistungen dar, keine Werkleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Webdesign – Besondere Bestimmungen
3.1 Zweckbestimmung und Leistungsumfang
(1) Von DyneForge erstellte Websites, Landingpages und digitale Auftritte dienen ausschließlich der Leadgenerierung und Kundenakquise. Es handelt sich um Marketing-Werkzeuge mit dem Ziel, Interessentenanfragen zu erzeugen.
(2) Der Leistungsumfang umfasst typischerweise: Konzeption, Design und technische Umsetzung von Landingpages und Websites auf dem vereinbarten System (z. B. SmartStackSystem, WordPress, o. ä.), Einbindung von Kontaktformularen, Call-to-Action-Elementen, Tracking-Codes sowie die Übergabe der fertiggestellten Website.
(3) Hosting, Domain, laufende technische Wartung sowie Content-Pflege nach Übergabe sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn dies ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart ist.
3.2 Ausschluss branchenspezifischer Rechtsinhalte
(1) DyneForge erstellt Websites als Marketing-Instrument zur Leadgenerierung. DyneForge erbringt keine Rechtsberatung und ist nicht verantwortlich für die Einhaltung branchen- oder betriebsspezifischer Rechtsvorgaben auf der erstellten Website.
(2) Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür, dass die Website alle für seine Branche und seinen Betrieb geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
a) Berufsrechtliche Vorschriften und Zulassungspflichten (z. B. für Handwerksbetriebe, Heilberufe, Finanzdienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Makler);
b) Impressumspflichten nach § 5 TMG und datenschutzrechtliche Anforderungen nach DSGVO und BDSG;
c) Produktspezifische Kennzeichnungspflichten, Preisangabenverordnung (PAngV), Fernabsatzrecht nach §§ 312 ff. BGB;
d) Regulatorische Anforderungen im Finanz-, Gesundheits-, Immobilien- oder Lebensmittelbereich;
e) Zertifizierungsnachweise, Gütesiegel und Pflichtangaben nach branchenspezifischen Normen oder Verbandsvorgaben;
f) Barrierefreiheitsanforderungen nach BFSG/WCAG, sofern der Kunde hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
(3) Der Kunde hat vor der Veröffentlichung der Website auf eigene Kosten juristischen Rat einzuholen, soweit branchenspezifische Rechtspflichten betroffen sein könnten. DyneForge übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Fehlen branchen- oder betriebsspezifischer Pflichtangaben auf der Website entstehen.
3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Webdesign
(1) Der Kunde stellt alle für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Firmendaten, Leistungsbeschreibungen) vollständig und in gebrauchsfähigem Format zeitgerecht zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er über alle notwendigen Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. DyneForge haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen.
(3) Verzögerungen, die auf verspätet gelieferten Kundeninhalten beruhen, verschieben vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend. DyneForge ist berechtigt, für dadurch entstehenden Mehraufwand eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
(4) Die Abnahme der fertiggestellten Website erfolgt schriftlich. Meldet der Kunde binnen 10 Werktagen nach Übergabe keine begründeten Mängel, gilt die Website als abgenommen.
§ 4 Google Ads – Besondere Bestimmungen
(1) DyneForge übernimmt nach Maßgabe des Einzelvertrags die Einrichtung, Verwaltung und Optimierung von Google Ads Kampagnen (Search, Display, Performance Max, YouTube) für den Kunden.
(2) Werbebudgets (Media Spendings) werden direkt vom Kunden an Google LLC geleistet und sind nicht Bestandteil der DyneForge-Vergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde ist Vertragspartner von Google und verantwortlich für die Einhaltung der Google Ads Nutzungsbedingungen.
(3) DyneForge erbringt Dienstleistungen zur Kampagnenverwaltung und -optimierung. Eine Garantie für bestimmte Klickzahlen, Impressionen, Conversionraten oder Umsatzergebnisse wird ausdrücklich nicht übernommen. Werbeleistungen unterliegen Plattformbedingungen, Marktschwankungen und Wettbewerbsfaktoren, die außerhalb des Einflussbereichs von DyneForge liegen.
(4) Änderungen an Kampagnenstrukturen, Zielgruppen oder Budgets, die der Kunde eigenständig im Google Ads Konto vornimmt, ohne DyneForge zu informieren, können die Kampagnenperformance beeinflussen. DyneForge haftet nicht für Verschlechterungen, die auf solche eigenmächtigen Änderungen zurückzuführen sind.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für die Compliance aller beworbenen Inhalte mit den Google Ads Werberichtlinien sowie mit geltenden deutschen und europäischen Werberechtsvorschriften. DyneForge unterstützt hierbei nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Rechtsberatungspflicht.
(6) Branchenspezifische Werbeeinschränkungen (z. B. für Heilmittel, Alkohol, Finanzprodukte, politische Werbung) sind vom Kunden eigenverantwortlich zu beachten. DyneForge weist den Kunden auf bekannte Einschränkungen hin, übernimmt jedoch keine Gewähr für die vollständige Erfassung aller anwendbaren Einschränkungen.
§ 5 Meta Ads – Besondere Bestimmungen
(1) DyneForge übernimmt nach Maßgabe des Einzelvertrags die Einrichtung, Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen auf den Plattformen Facebook und Instagram (Meta Platforms, Inc.).
(2) Werbebudgets werden direkt vom Kunden an Meta Platforms geleistet. Der Kunde ist Vertragspartner von Meta und verantwortlich für die Einhaltung der Meta-Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien und Community Standards.
(3) DyneForge garantiert keine spezifischen Reichweiten, Klickzahlen, Lead-Mengen oder ROAS-Werte. Kampagnenergebnisse hängen von Faktoren wie Zielgruppengröße, Marktumfeld, Saisonalität, Creativequalität und Algorithmusänderungen der Plattform ab.
(4) Änderungen der Meta-Plattformrichtlinien, Kontosperrungen oder Anzeigenablehnungen durch Meta liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von DyneForge. DyneForge ist nicht haftbar für Kampagnenunterbrechungen, die auf Entscheidungen von Meta zurückzuführen sind.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass alle beworbenen Produkte, Dienstleistungen und Landingpage-Inhalte den Meta-Werberichtlinien entsprechen. Branchenspezifische Werbebeschränkungen (z. B. für Glücksspiel, Alkohol, Nahrungsergänzungsmittel, politische Inhalte, Finanzprodukte) sind eigenverantwortlich zu beachten.
(6) Für die Nutzung von Kundendaten (Custom Audiences, Retargeting) ist der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher eigenverantwortlich für die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. DyneForge unterstützt technisch, trägt jedoch keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für Kundendaten, die der Kunde in Meta einspielt.
§ 6 E-Mail-Marketing – Besondere Bestimmungen
(1) DyneForge übernimmt nach Maßgabe des Einzelvertrags die Konzeption, Einrichtung und technische Umsetzung von E-Mail-Marketing-Kampagnen, Automationssequenzen, Newsletter-Systemen und Lead-Nurturing-Strecken.
(2) Der Versand von Marketing-E-Mails an bestehende oder potenzielle Kunden unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 7 UWG (Verbot unzumutbarer Belästigungen), DSGVO sowie weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtskonforme Einholung von Einwilligungen (Double-Opt-In) der Empfänger sowie für die ordnungsgemäße Verwaltung von Abmeldeoptionen (Opt-Out).
(3) DyneForge erstellt und konfiguriert E-Mail-Systeme nach bestem Wissen. Die rechtskonforme Verwendung dieser Systeme, insbesondere die Sicherstellung von Opt-In-Prozessen und die Führung von Einwilligungsnachweisen, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
(4) Zustellraten, Öffnungsraten und Klickraten sind von Faktoren abhängig (Spamfilter, Empfängerverhalten, Domainreputation), die DyneForge nicht vollständig kontrollieren kann. Eine Garantie für bestimmte Kennzahlen wird nicht übernommen.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass alle verwendeten E-Mail-Listen und Empfängerdaten rechtmäßig erhoben wurden. DyneForge haftet nicht für Bußgelder, Abmahnungen oder sonstige Schäden, die aus dem Versand an Empfänger ohne wirksame Einwilligung entstehen.
§ 7 Creative Design – Besondere Bestimmungen
(1) DyneForge erstellt nach Maßgabe des Einzelvertrags Werbemittel, Social-Media-Creatives, Grafiken, Bildmontagen und digitale Marketingmaterialien (nachfolgend "Designs").
(2) Die erstellten Designs sind auf den im Einzelvertrag definierten Verwendungszweck (insbesondere digitale Werbekampagnen auf den vereinbarten Plattformen) zugeschnitten. Eine Weiterverwendung für Printmedien, Messen, TV-Werbung oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) DyneForge räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Designs für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei DyneForge, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die erstellten Designs keine Rechte Dritter verletzen, soweit die Verletzung auf vom Kunden bereitgestellten Briefings, Elementen oder inhaltlichen Vorgaben beruht. DyneForge prüft nach bestem Wissen auf offensichtliche Rechtsverletzungen, übernimmt jedoch keine vollumfängliche Rechtsberatungspflicht.
(5) Stockbild-Lizenzen für in Designs verwendete Fremdbilder, sofern nicht im Leistungsumfang inbegriffen, gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Korrekturen und Revisionen im vereinbarten Rahmen (typischerweise 2 Überarbeitungsrunden) sind im Leistungsumfang enthalten. Weitergehende Revisionsrunden werden nach Aufwand berechnet.
§ 8 AI-Avatar und KI-gestützte Inhalte
(1) Soweit DyneForge KI-generierte Inhalte, AI-Avatare oder automatisierte Inhaltserstellungssysteme einsetzt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.
(2) Für die Nutzung des persönlichen Abbilds, der Stimme oder sonstiger biometrischer Merkmale des Kunden oder Dritter erklärt der Kunde seine ausdrückliche informierte Einwilligung im Einzelvertrag. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) DyneForge nutzt KI-Inhalte und AI-Avatare ausschließlich zur Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
(4) Nach Vertragsbeendigung löscht DyneForge alle nicht bereits veröffentlichten biometrischen Rohdaten (Videoaufnahmen, Stimmklone) innerhalb von 30 Tagen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart.
(5) Gemäß Art. 50 EU AI Act sowie § 5 des deutschen AI-Umsetzungsgesetzes werden KI-generierte Inhalte, sofern erforderlich, entsprechend gekennzeichnet. Der Kunde ist verantwortlich für die plattformgerechte Einhaltung von Transparenzpflichten auf seinen eigenen Kanälen.
§ 9 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat DyneForge alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz. Feedback und Freigaben sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen; bei schuldhafter Verzögerung durch den Kunden verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
(3) Zugangsdaten zu Plattformen (Google Ads, Meta Business Manager, Website-Backend etc.) sind sicher zu verwahren. Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit aller von ihm bereitgestellten Unternehmensdaten, Produkt- und Leistungsbeschreibungen sowie Werbeaussagen.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Einmalige Leistungen (Setup, Webdesign, Creative Design) sind bei Auftragserteilung oder nach Abnahme fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Laufende Leistungen (Kampagnenverwaltung, Retainer) werden monatlich im Voraus berechnet.
(2) Werbebudgets (Media Spendings) für Google Ads, Meta Ads und sonstige Plattformen sind in der DyneForge-Vergütung nicht enthalten und werden direkt vom Kunden an die jeweiligen Plattformen geleistet oder separat ausgewiesen.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist DyneForge berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen sowie laufende Kampagnen und Dienstleistungen bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen zu pausieren oder einzustellen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, gilt für laufende Marketingleistungen (Kampagnenverwaltung, Retainer) eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
(2) Einmalige Leistungen (Webdesign, Creative Design, Setup) enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für DyneForge liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(4) Nach Vertragsende werden dem Kunden alle ihm gehörenden Zugangsdaten, Kampagnendaten und erstellten Materialien in einem gängigen Format übergeben. DyneForge ist berechtigt, interne Arbeitsdateien und Konzepte zurückzubehalten.
§ 12 Haftungsbeschränkung
12.1 Grundsatz der Haftungsbeschränkung
(1) DyneForge haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DyneForge, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet DyneForge nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von DyneForge für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.2 Haftungsausschluss für typische Betriebsrisiken
(1) DyneForge übernimmt keine Haftung für:
a) Kampagnenergebnisse, Reichweiten, Conversionraten oder Umsatzergebnisse, da diese von plattformexternen Faktoren, Marktbedingungen und dem Verhalten Dritter abhängen;
b) Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Kontosperrungen oder Anzeigenablehnungen durch Plattformanbieter wie Google LLC, Meta Platforms Inc. oder sonstige Dritte;
c) Unterbrechungen oder Qualitätsminderungen, die auf technischen Störungen bei Drittanbietern (Hosting, Plattformen, E-Mail-Dienste, DNS-Dienstleister) beruhen;
d) Schäden durch Cyberangriffe, Datenverluste oder unbefugten Zugriff Dritter auf Systeme des Kunden;
e) Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde DyneForge unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Informationen, Inhalte oder Zugangsdaten bereitgestellt hat;
f) Entgangene Gewinne, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.3 Haftungsausschluss für branchenspezifische Rechts- und Compliance-Anforderungen
(1) DyneForge ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die von DyneForge erstellten Websites, Marketingmaterialien und Kampagneninhalte werden als Marketing-Instrumente zur Leadgenerierung erstellt, nicht als rechtskonforme Publikationen nach spezifischen Branchenrechtsvorschriften.
(2) DyneForge haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass branchenspezifische oder betriebsspezifische Rechtsvorgaben auf Websites, in Werbeanzeigen oder in Marketingmaterialien nicht oder unvollständig berücksichtigt wurden, es sei denn, DyneForge wurde auf diese Anforderungen ausdrücklich hingewiesen und hat deren Umsetzung ausdrücklich schriftlich übernommen.
(3) Dies gilt insbesondere für Pflichtangaben in reglementierten Branchen (Handwerk, Heilberufe, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Immobilien, Lebensmittel, Bildung), berufsrechtliche Informationspflichten, produktbezogene Kennzeichnungspflichten sowie wettbewerbs- und verbraucherschutzrechtliche Sondervorschriften.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, DyneForge aktiv auf alle für seine Branche relevanten Rechtsvorgaben hinzuweisen und bei Bedarf eigenständig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. DyneForge empfiehlt ausdrücklich, erstellte Websites und Werbematerialien vor Veröffentlichung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt auf branchenrechtliche Konformität prüfen zu lassen.
12.4 Gesamthaftungsbegrenzung
(1) Die Gesamthaftung von DyneForge aus einem Einzelvertrag ist – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Nettovergütung für die letzten 12 Monate begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von DyneForge.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit DyneForge im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
(2) Für Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen von E-Mail-Marketing, Meta Ads Custom Audiences, Google Ads Remarketing und sonstigen personenbezogenen Daten gelten die gesondert vereinbarten Datenschutzbestimmungen sowie die jeweils geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
(3) DyneForge verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und nicht für eigene Marketingzwecke, soweit keine gesonderte Einwilligung vorliegt.
§ 14 Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) DyneForge ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und im Rahmen eigener Marketingmaßnahmen auf die Zusammenarbeit hinzuweisen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht. Konkrete Kennzahlen und vertrauliche Geschäftsdaten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden verwendet.
§ 15 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von DyneForge erstellten Werke (Websites, Designs, Texte, Kampagnenstrukturen, Automationsflows) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von DyneForge, bis die vollständige Vergütung geleistet wurde.
(2) Nach vollständiger Bezahlung räumt DyneForge dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Weitergehende Rechte (ausschließliche Nutzungsrechte, Übertragungsrechte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Grundlegende Systemkomponenten, Frameworks, Templates und Automation-Strukturen, die DyneForge allgemein in seiner Geschäftstätigkeit verwendet, sind hiervon ausgenommen und verbleiben stets im Eigentum von DyneForge.
§ 16 Änderung der AGB
(1) DyneForge behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. DyneForge weist den Kunden bei der Mitteilung auf diese Konsequenz ausdrücklich hin.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von DyneForge, sofern der Kunde Kaufmann ist. DyneForge ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden zu diesen AGB oder zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
DyneForge UG (haftungsbeschränkt)
Konstanz, Deutschland | www.dyneforge.com
Stand: März 2026
